Liebe Bürgerinnen und Bürgerinnen

Die kalte Jahreszeit hat begonnen und wenn es gut läuft dürfen wir uns auch bald wieder über Schnee freuen. Nicht nur dann ist es wichtig für die Sicherheit aller, dass wir unserer Straßenreinigungspflicht nachkommen.

Diese ist in der Reinigungssatzung öffentlicher Straßen über unsere Homepage verankert.

Bitte beachten Sie für die regelmäßige Reinigung und den Winterdienst (Schneeräumung und Bestreuung bei Glätte), dass dieser den Eigentümern und Besitzern bzw. den Wohnungsberechtigten bebauter und unbebauter Grundstücke obliegt. Hierzu gelten auch Grundstücke, die durch einen Graben, eine Böschung, einen Grünstreifen-, eine Mauer oder in ähnlicher Weise vom Gehweg oder von der Fahrbahn getrennt ist, unabhängig davon, ob es mit der Vorder-, Hinter- oder Seitenfront an einer Straße liegt! Die Reinigungspflicht umfasst den Teil der Straßenfläche zwischen der Mittellinie der Straße sowie dem Gehweg senkrecht an den äußeren Berührungspunkten vom Grundstück.

Lieben Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre/ Eure Ortsbürgermeisterin

Simone Ulrich

Straßenreinigung nicht nur in der Winterzeit