Liebe Wiesengrab-Besitzer,

wir haben vollstes Verständnis, wenn Sie zu gegebenen Anlässen eine „KLEINIGKEIT“ auf Ihr Wiesengrab positionieren, OBWOHL gemäß § 15a der Friedhofsatzung ganz klar geregelt ist, dass auf diesen KEIN Grabschmuck wie Blumengebinde, Vasen, Figuren, Kreuze, Kerzen etc. ablegt oder aufgestellt werden darf.

Dieses nimmt leider vereinzelt überhand!

Hierfür gibt es Alternativen wie Reihengrabstätten, Wahlgrabstätten oder Urnengrabstätten.

Immer wieder sind unsere Mitarbeier gezwungen, verwelkte Blumengestecke/Gebinde sowie leere oder halbleere Kerzenbehältnisse, die durch den Wind teilweise auf anderen Gräbern wiederzufinden sind, einzusammeln und zu entsorgen.

Aus gegebenem Anlass:

Unsere Mitarbeiter sind für die Pflege der Rasenflächen und die Erhaltung des Friedhofsbildes verantwortlich. Wir bitten ausdrücklich um einen respektvollen und verständnisvollen Umgang mit diesen.

Bitte beachten Sie auch, dass die Pflege der Rasenflächen durch die Gemeinde erfolgt, jedoch zusätzlicher Grabschmuck zu Mehraufwand und erhöhten Kosten führt, für die die Gemeinde NICHT aufkommen KANN UND WILL. Dies kann im Nachgang nur durch Erhöhung der Friedhofgebühren ausgeglichen werden, welche Ihnen zu Lasten gelegt werden.

Wir bitten Sie daher, Ihren Verpflichtungen als Grabstellenbesitzer regelmäßig nachzukommen und die Regelungen zu beachten.

Ungern möchten wir, wie in anderen Kommunen, ganz streng kontrolliert Ihren Grabschmuck nach Friedhofsatzung vollständig entfernen müssen.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe bei der Umsetzung der Friedhofsregelungen.

Mit Ihrer Unterstützung können wir gemeinsam für ein gepflegtes und würdiges Erscheinungsbild unseres Friedhofs sorgen.

Bei Fragen oder Beratungsbedarf stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Ihre Ortsbürgermeisterin Simone Ulrich
Die Ortsbürgermeisterin informiert – Grabschmuck auf Wiesengräbern